Apsner, Vertrag und Konsens

52,00 

Burkhard Apsner, Vertrag und Konsens im früheren Mittelalter. Studien zu Gesellschaftsprogrammatik und Staatlichkeit im westfränkischen Reich, Trier 2006 (Trierer historische Forschungen 58).

978-3-89890-051-5 –– 322 S., geb., 16 cm × 24 cm, 630 g, 4 Diagr.

Vorrätig

Artikelnummer: 978-3-89890-051-5 Kategorien: , Schlagwörter: , ,

Beschreibung

Die vorliegende Arbeit untersucht anhand der zentralen Begriffe »Vertrag« und »Konsens« eine für die Geschichte des Mittelalters fundamentale Thematik. Die damit verbundene Problematik reicht weit über den im Zentrum stehenden Zeithorizont und Untersuchungsraum hinaus. Sie ist in der bisherigen Forschung keineswegs hinreichend beachtet und noch weniger systematisch untersucht worden. Dem räumlichen Schwerpunkt der Untersuchung, dem westfränkischen Reich nach der Teilung von Verdun 843, stehen weitreichende vergleichende Partien zur Seite, die die westfränkische besonders aber auch die Entwicklung der politischen Gegebenheiten im Untersuchungsraum des SFB konturieren. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß im bewegten 9. Jahrhundert die Entwicklung der 843 entstandenen Teilreiche durchweg nicht voneinander losgelöst, sondern stets stark gegenseitig beeinflußt vonstatten ging. Im Zentrum der vorliegenden Studie steht das politische Vertragwesen im vorkonstitutionellen Rahmen. Den Hintergrund bildet eine zeitlich (7. bis 15./16. Jahrhundert) wie geographisch weitreichende Analyse mittelalterlicher Herrschaftsverträge. Diese verdeutlicht zum einen, welch großes Desiderat der Forschung die systematische Darstellung des politischen Vertragswesens im 9. Jahrhundert ist, zum anderen gibt sie die wesentlichen Leitlinien der Untersuchung vor: Die zentralen – zunächst modern anmutenden ? Kategorien des Konsenses, der Staatlichkeit und der Gesellschaftskonzeption werden in ihren frühmittelalterlichen Kontext gesetzt und so als Erkenntnisinstrumentarium entwickelt. Für die Betrachtung des für die Fragestellung einschlägigen Quellenmaterials (Kapitularien, Synodalakten, Königsurkunden, politisches Schrifttum, Krönugsordines) ergeben sich so neue Blickwinkel auf die Entwicklung des fränkischen Reiches unter den Nachfolgern Karls des Großen im 9. Jahrhundert. Das Konzept des Herrschaftsvertrages als politisches wie gesellschaftliches Ordnungsmodell wird erkennbar in ersten Ansätzen unter Ludwig dem Frommen, erhält deutlich Kontur im westfränkischen Reich unter Karl dem Kahlen, ausgehend von der krisenhaften Situation der 840er Jahre und dem Vertrag von Coulaines 843, und wird schließlich in seiner Bedeutung für die Entwicklung der französischen Monarchie in der langfristigen Perspektive gewürdigt. Exemplarisch sei zu erwähnen, daß wesentliche Bestandteile des französischen Krönungsordo auf die Metzer Krönung Karls des Kahlen von 869 zurückgingen. Auch lassen sich wesentliche Momente, die bei der Entstehung der principautés territoriales zu Beginn des 10. Jahrhunderts eine gewichtige Rolle spielten, auf eine am Vertragsgedanken orientierte Konzeption von Königsherrschaft zurückführen.“

Zusätzliche Informationen

Gewicht 500 g
Größe 24 × 17 × 4 cm