Einreichung des Manuskripts

Form des Manuskriptes

Das Manuskript soll als offene Textdatei eingereicht werden, die mit einem Textprogramm wie MS Office, Open Office, Libre Office, … erstellt wurde. Der Datei soll ein Kontrollausdruck oder zumindest ein Pdf beigefügt werden.

Erstellung der Textdatei

Die Textdatei ist die Laufzeitversion eines Textdokuments, das aus dem fließenden Text und weiteren Bestandteilen besteht. Sie wird in das Satzprogramm importiert und dort weiterverarbeitet. Damit kein unkalkulierbarer Mehraufwand entsteht, müssen alle Teile des Dokuments mit den dafür vorgesehenen Laufzeitfunktionen des Textprogramms erstellt werden. Das sind:

  • Anmerkungen (Fußnoten, Endnoten)
  • Querverweise
  • Tabellen
  • Registermarken
  • Eingebettete Abbildungen (als Platzhalter)

Besonders bei Tabellen, Verweisen, Register kann Aufwand eingespart werden, wenn sie akkurat angelegt sind. In Tabellen und anderen Objekten, die nicht fließender Text sind, dürfen keine Anmerkungen gesetzt werden.

Formatierung der Textdatei

Die Formatierung der Textdatei wird zwar nicht in den Satz übernommen, enthält aber wichtige Informationen über die Struktur des Dokuments. Daher ist es wichtig, dass die Absätze mit den im Textprogramm bereitgestellten Formatvorlagen oder -stilen ausgezeichnet werden. Von der direkten Formatierung des Textes ist ganz abzusehen. Das betrifft:

  • Fließtext
  • Überschriften
  • Anmerkungen
  • Zitate

Schriftauszeichnung ist die direkte Formatierung einzelner Begriffe oder Phrasen zum Beispiel durch Kursive. Um ihren Zweck erfüllen zu können, muss sie sehr sparsam eingesetzt werden. Verboten ist die mehrfache Auszeichnung, zum Beispiel kursiv und fett.

Abbildungen

Abbildungen sollen grundsätzliche als separate Dateien mitgeliefert werden. Die Einbettungen dienen nur als Platzhalter. Es gibt die folgenden Bilddateien:

  • Bei Rasterbildern sind das Dateien mit der Endung .psd, .tif, .jpg, .png.
  • Bei Strichen sind das Dateien mit der Endung .tif.
  • Bei Vektorbildern sind das Dateien mit der Endung .ai, .eps, .pdf.
  • Bei Diagrammen sind das Dateien mit der Endung .xls, xlsx.
Rasterbilder, Striche

Schwarzweiße Bilder ohne Halbtöne (Striche) werden einfarbig als Bitmap mit 1200 Dpi abgespeichert. Als Dateiformat kann .tif gewählt werden. Schwarzweiße Bilder mit Halbtönen werden als Graustufen abgespeichert. Es genügt bei 60er Druckraster eine digitale Auflösung von 150 Dpi. Farbbilder werden als CMYK-Profil mit 300 Dpi abgespeichert. Sonderfarben müssen abgesprochen werden.

Wenn Sie digitale Bilddaten haben, senden Sie diese in der ältesten vorhandenen Version. Bearbeiten Sie diese Bilder nicht. Führen Sie keine manuellen oder automatischen Bildkorrekturen durch, der Tonwerte, Farben, Helligkeit o. ä. Konvertieren Sie nicht aus dem RGB-Raum in Graustufen oder CMYK.

Wenn Sie selbst Bilder einscannen, achten Sie bitte auf die folgenden Hinweise:

  • Reinigen Sie das Scannerglas.
  • Stellen Sie den Scanner auf 400 dpi ein.
  • Stellen Sie den Farbmodus auf RGB.
  • Stellen Sie alle Korrekturfunktionen ab.
  • Speichern Sie das Bild als unkomprimiertes .jpg oder als .tif ab.
Diagramme

Wenn nicht die Einreichung farbiger Diagramme vereinbart wurde, sollten sie auch keine Farbe haben. Wandeln Sie daher die Rahmen und Füllungen der Graphen in Graustufen um. Wenn mehr als sieben Unterscheidungen zu treffen sind, verwenden Sie Schraffuren.

Legen Sie die Diagramme als eigene Arbeitsblätter an und beschriften Sie in eindeutiger Weise. Diagramme werden entweder weiterverarbeitet oder aus Excel erzeugt. Hierzu müssen die automatischen RGB-Farben, die Strichstärken, die Schriftskalierungen und Ausgabeformate eingestellt werden. Sonst ist das Resultat gänzlich unbrauchbar.

Urheberrecht bei Abbildungen

Zwar wird das eigene Urheberrecht systematisch durch den Gesetzgeber geschwächt, nicht aber das der anderen! Vor allem bei Abbildungen können unvorhergesehene Probleme entstehen.

  • Beachten Sie die Urheberrechte von Raster- und Vektordaten!
  • Besorgen Sie die Nutzungsrechte für urheberrechtlich geschütztes Material!
  • Belegexemplare werden nicht vom Verlag getragen!

In wissenschaftlichen Publikationen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, kann das Zitatrecht ausgeübt werden. Urheberrechtlich geschützte Inhalte können für den Zweck des Zitierens verwendet werden. Das Zitat muss durch den Zweck begründet sein.

Bildzitate sind Großzitate, also Zitate ganzer Werke. Solche gibt es nur in der Wissenschaft und nur unter der Voraussetzung, dass das zitierte Werk bereits veröffentlicht wurde. Wichtig ist die korrekte Quellen- und Urheberangabe.