Mentgen, Bankiers europäischer Fürsten

Porträt einer europäischen Kernregion. Der Rhein-Maas-Raum in historischen Lebensbildern, hrsg. v. Franz Irsigler & Gisela Minn, Trier 2005. [zurück zur Übersicht]

Bankiers europäischer Fürsten:

Die Straßburger Juden Vivelin der Rote und Simon von Deneuvre

von Gerd Mentgen

Die erste Straßburger Judengemeinde wurde zwar offenbar erst im 12. Jahrhundert gegründet – viel später also als etwa diejenigen in anderen bedeutenden Bischofsstädten, wenn man an Köln, Mainz, Worms oder Regensburg denkt. Sie erlangte jedoch große Bedeutung, wie nicht zuletzt die Spitzenstellung Straßburgs in einer Auflistung der von den Judengemeinden geleisteten Reichssteuern aus dem Jahr 1241 bezeugt. Weiteren Zuwachs erhielten die Straßburger Juden ab 1306 aus den französischen Kronlanden, nachdem König Philipp IV. aus vornehmlich fiskalischen Gründen den Befehl zur Vertreibung „seiner“ Juden gegeben hatte. In eine Flüchtlingsfamilie, den Walch-Clan, heiratete die erste hier vorzustellende Persönlichkeit ein und steigerte damit noch die Dominanz der Walchs innerhalb der Straßburger Gemeinde.

Vivelin der Rote sollte im Laufe der 1330er Jahre zu einem der finanzkräftigsten Juden Europas aufsteigen. Spätestens ab 1336 war er in Straßburg ansässig. Über seine Herkunft ist nichts weiter bekannt. Man muß froh sein, daß wenigstens eine Handvoll Dokumente Einblick in Vivelins Geschäfte verschafft. Am 9. Juli 1336 wurde eine Urkunde ausgestellt, die besagt, daß 15 Jüdinnen und Juden aus Straßburg vor dem dortigen Offizial erschienen waren, um folgendes festhalten zu lassen: Erzbischof Balduin von Trier – er war zu jener Zeit auch Provisor der Bistümer Mainz und Speyer! – habe namens dieser Kirchen am 28. März 1336 von ihnen eine bestimmte Geldsumme geliehen und seinen Gläubigern Schuldbriefe ausgestellt.

Wie die Juden darlegten, waren sie ermächtigt, sich für ihren Kredit notfalls u.a. an den Gütern bzw. Einnahmen des Erzstifts Mainz und des Hochstifts Speyer sowie des Mainzer Domkapitels schadlos zu halten. Nicht zuletzt auf Betreiben Balduins wurden die Domherren jedoch nunmehr vom Straßburger Konsortium ihrer Haftungspflicht entbunden. Folgende angesehene, über ein eigenes Siegel verfügende und teils mit ihnen verwandte Glaubensgenossen baten die 15 Kreditoren, diese Erklärung für sie zu beglaubigen: Jonachim alias Kullim, den Sohn des verstorbenen Straßburger Rabbiners David Walch, und dessen Schwiegersohn Vivelin den Roten.

Obwohl viele Juden in den Heidelberg nähergelegenen großen mittelrheinischen Gemeinden ebenfalls Geldhandel betrieben, nahmen im Jahr darauf auch einer der weltlichen Kurfürsten, Rudolf II., Pfalzgraf bei Rhein, und dessen Hofmeister Cuno von Reiffenberg Vivelins Finanzdienste in Anspruch. Wiederum vor dem Straßburger Kuriengericht wurde am 15. September 1337 ein Vertrag abgeschlossen, der Rudolf verpflichtete, dem Straßburger Juden bis zum 24. Juni 1339 6.000 Pfund Silber zurückzuzahlen; gleichzeitig war Cuno von Reiffenberg 1.000 Pfund Heller schuldig. Solche Summen aufzubringen, waren auch unter den führenden jüdischen oder christlichen Geldgebern, wie z.B. den Lombarden, im Alleingang nur wenige in der Lage. Selbst bei einem so mächtigen Mann wie dem Pfalzgrafen genügten Vivelin schriftliche Schuldverschreibungen allein nicht als Sicherheit für sein Darlehen; vielmehr wurden ihm kostbare Juwelen verpfändet.

In der ersten Hälfte des Jahres 1338 wurden im Oberelsaß furchtbare Pogrome angezettelt („Armlederverfolgung“), die jedoch mit Ausnahme Zaberns nicht auf das nördliche Elsaß übergriffen. So blieben auch die Straßburger Juden und damit Vivelin der Rote verschont. Dessen gewaltiges Geschäftskapital und seine weit über Straßburg hinausreichenden Beziehungen führten im selben Jahr zur Einschaltung dieses Juden in eine enorme Finanztransaktion zwischen König Edward III. von England und dem Trierer Kurfürsten vor dem Hintergrund der Frühphase des Hundertjährigen Krieges zwischen England und Frankreich.

Der englische Monarch war im Juli 1338 in Antwerpen gelandet. Nach Beendigung seiner Verhandlungen mit den niederländischen Fürsten brach er am 19. August 1338 zu einem glänzend besuchten Hoftag in Koblenz auf, wo er mit Kaiser Ludwig dem Bayern und auch dem Gastgeber Erzbischof Balduin von Trier zusammentraf. Edward gewann Ludwig für eine Allianz gegen Frankreich mit dem ruinösen Versprechen, ihm Hilfsgelder in Höhe von 320.000 Goldgulden zukommen zu lassen. Mit weiteren 200.000 Gulden konnte er auch Kurmainz und Kurtrier zu einem Beistandspakt bewegen, was sich wohl zusammen auf mehr Mittel summierte, als der englischen Krone jährlich normalerweise zur Verfügung standen.

Dem Monarchen blieb nichts anderes übrig, als sich an die potentesten Geldgeber auf beiden Seiten des Kanals zu wenden. Durch Vivelins des Roten enge Kontakte zu Balduin und seine geschäftlichen Möglichkeiten fiel dabei die Wahl nicht zuletzt auf ihn. Über einen Vertrauten des Königs wurde im Herbst 1338 in Utrecht ein Jude kontaktiert, bei dem es sich nur um den Straßburger Finanzier gehandelt haben kann, der einer etwas befremdlichen Formulierung zufolge „Rat“ des Trierer Erzbischofs war und zu Verhandlungen mit dem Gefolge des Königs von England nach Antwerpen geleitet wurde. Dies erscheint für einen Juden bereits ungewöhnlich genug, wenn auch im Blick auf die buchstäbliche Königsnähe etwa mancher Juden in staufischer Zeit nicht einzigartig. Vivelins Unterredungen mit der englischen Seite führten sogar zur persönlichen Begegnung mit dem Herrscher, in dessen Inselreich damals schon seit fast einem halben Jahrhundert keine Juden mehr lebten. Edwards Bittstellersituation gegenüber einem Mann wie Vivelin dem Roten mag ihm nicht leicht gefallen sein. Hinzu kam, daß dieser ihm nicht sogleich zu Willen war. Dennoch war die Mittlerrolle des Juden zwischen dem König und dem Erzbischof von Trier letztlich von Erfolg gekrönt.

Vivelin war es, der laut einem Ende Februar 1339 zwischen den Allianzpartnern abgeschlossenen neuen Abkommen dem Kurfürsten von der Mosel namens des Königs nicht weniger als 61.000 Gulden innerhalb von 5 Wochen beschaffen sollte. Als Sicherheit für weitere 55.000 Gulden, auf deren Auszahlung Balduin am 24. Juni 1339 ein Anrecht hatte, wurde diesem u.a. ein besonderes Kleinod verpfändet: die große Krone des Königs von England, deren Preis offenbar auf 25.000 Gulden taxiert wurde. Es gab Überlegungen, diese Krone vorerst auch dann in Trier zu belassen, wenn die gegebenen Zahlungsversprechungen erfüllt waren. Dann sollte das Herrschaftszeichen an Edwards Gläubiger Vivelin den Roten weitergegeben und für diesen vom Trierer Kirchenfürsten verwahrt werden.

Tatsächlich blieb der Erzbischof bis ins Jahr 1340 hinein im Besitz jenes Prunkstücks des englischen Kronschatzes. So unglaublich es auch klingt: die Zahlungsverpflichtungen Edwards III. gegenüber Vivelin sollten sich am 9. April 1339 auf 340.000 Gulden belaufen, so daß der Jude zeitweise sehr wohl im Pfandbesitz der Königskrone gewesen sein dürfte! Nachzuvollziehen, wie Vivelin über solch astronomische Summen verfügen konnte, ist leider nicht möglich. Bekannt ist nur, daß er wie einige andere Juden auch christliche Partner hatte, zumindest Balduins Mundschenk Heinrich Fulpot.

Nach längerem Schweigen der Quellen lassen sich Vivelins Aktivitäten im August 1344 weiterverfolgen: Graf Walram von Zweibrücken und seine Frau verpflichteten sich damals, dem Trierer Juden Jacob Daniels, Balduins Finanzverwalter, und Vivelin dem Roten von Straßburg eine Schuld von 6.500 Pfund Heller innerhalb von sechs Jahren zu begleichen. Die Burg Stauf und die Stadt Bergzabern wurden dafür zum Pfand gesetzt. Am Weihnachtstag 1344 borgte Walram zusätzliche 1.090 Pfund Heller – rückzahlbar in neun Jahresraten. Vivelin weilte in jener Zeit häufig außerhalb Straßburgs. Als einmal einige enge Vertraute Erzbischof Balduins – vielleicht in dessen Auftrag – mit dem Bankier Kontakt aufnehmen wollten, rätselten sie, wo Vivelin überhaupt zu finden sei. Da entsandten sie Boten mit der Order, ihn in Eltville oder in Aschaffenburg zu suchen.

Aufenthaltsorte Vivelins im Mainzer Gebiet verweisen auf Verbindungen, die dieser neben denen zum Trierer Kurfürsten zu Erzbischof Heinrich III. von Mainz unterhielt. Derselbe versprach seinem Frankfurter Wirt Konrad von Leonstein am 18. Juni 1345, die 500 Pfund Heller, die er ihm für Korn, Hafer und Wein schulde, demnächst von dem Geld bezahlen zu wollen, das er vom Straßburger Juden Vivelin erwarte, mit dem er folglich ein Kreditgeschäft ausgehandelt haben könnte. Rund ein halbes Jahr später trat Vivelin der Rote Erzbischof Balduin seinen Anteil an der obengenannten Forderung in Höhe von 1.090 Pfund Heller gegenüber dem Grafen von Zweibrücken ab, um als Gegenleistung Bargeld, Wein und andere Güter zu empfangen: ein Indiz dafür, daß Vivelin ebenso wie viele andere Juden in den Anbaugebieten Weinhandel betrieben haben dürfte.

Beim letzten Nachweis seines Wirkens handelt es sich um eine im Mai 1347 von Balduin ausgestellte Urkunde, mit der dieser die zweijährige Verpachtung des Koblenzer Moselzolls an die Juden Michael von Bingen (einen Schwiegersohn des Jacob Daniels) und Vivelin den Roten verfügte. Letzterer wird in dem Dokument als erzbischöflich-trierischer Jude bezeichnet, was mit seiner erwähnten Apostrophierung als „Rat“ Balduins gut zusammenpaßt. Da nach 1347 nichts mehr über den Straßburger Finanzmagnaten in Erfahrung zu bringen ist, könnte es sein, daß er mit Tausenden seiner Glaubensgenossen in Deutschland das grausame Schicksal teilte, zu den Opfern der verheerendsten aller mittelalterlichen Judenverfolgungswellen zu gehören, die im Reich Ende 1348 nach dem Ausbruch der Großen Pest ausgelöst wurde und in den Folgemonaten weder Straßburg noch Trier verschonte.

Nach dieser Katastrophe dauerte es fast zwei Jahrzehnte, bis der Straßburger Magistrat abermals Juden aufnahm – um sie nach etwa derselben Zeitspanne im Jahr 1390 wieder auszuweisen. Der mit Abstand bedeutendste jüdische Bankier der zweiten Straßburger Gemeinde wurde Simon „der Reiche“ von Deneuvre, einem Ort in Lothringen, von dem wir erst seit kurzem sicher wissen, daß dort im 14. Jahrhundert wirklich Juden gelebt haben. Bevor er sich 1369 (eventuell auch schon 1368) gegen eine hohe Jahressteuerverpflichtung in der Kathedralstadt niederließ, lebte Simon mit seinem Bruder Deyot eine Zeitlang in Weißenburg, vielleicht auch in Bergheim, während es ihren gleichfalls als Geldleiher agierenden Vater Eliot ins nahegelegene Hagenau verschlug. Zwei weiteren Söhnen Eliots wurde um 1380 vom Reichslandvogt dort ebenso Aufnahme und Schutz gewährt. Ein schwerer Schlag traf die Familie im Jahre 1370: Deyot wurde aus unbekannten Gründen – es muß keine antijüdische Aktion gewesen sein – im rechtsrheinischen, rund 25 km von Straßburg entfernten Lichtenau umgebracht.

Gemeinsam hatten Deyot und Simon schon in Weißenburg verschiedene Adlige zu ihren Schuldnern gezählt, darunter Graf Emicho von Leiningen und Junker Reimbolt von Ettendorf. Dem reichen Simon als Geldgeber vertrauten in dessen Straßburger Zeit freilich noch weit mehr Adlige der Region, die in der Regel auch wechselseitig Bürgschaften übernahmen, wobei vierstellige Summen nicht ungewöhnlich waren. Eine intensive Geschäftsbeziehung bestand zu den Fleckensteiner und Lichtenberger Dynasten. Als Heinrich von Lichtenberg und sein Sohn Jacob einmal fällige Schuldzinsen nicht aufbringen konnten oder wollten, verklagten sie ihren jüdischen Gläubiger kurzerhand beim Papst als Wucherer. Gregor XI. entband daraufhin im Januar die beiden von ihren Zahlungsverpflichtungen, was die prekäre Basis der Einkommenssituation jüdischer Bankiers vor Augen führt. Der Vorgang verhinderte nicht, daß Simon von Deneuvre Heinrich von Lichtenberg, nachdem eine Reihe von Jahren vergangen waren, bei einer Gelegenheit wieder 470 Gulden und ein andermal gar 1.300 Gulden lieh.

Auch elsässische Kommunen, darunter die Städte Bergheim und Zabern, nahmen Kredite Simons in Anspruch. Zabern entwickelte sich zu einer Residenzstadt im Straßburger Hochstift. Der Vorsteher der Diözese, Bischof Friedrich II., soll Simon einer Anklage aus den 1380er Jahren zufolge aufgrund eigener Schulden sogar mehrere Burgen und Städte verpfändet haben. Der Metzer Oberhirte Dietrich V. lieh im Juli 1381 bei derselben Adresse 800 Gulden, was weiterbestehende Bande des Juden von Deneuvre nach Lothringen bezeugen könnte. Ritter Eberlin von Greifenstein versprach am 28. Februar 1380 zusammen mit zwei Standesgenossen Heinrich dem Jüngeren von Fleckenstein Schadloshaltung für seine Bürgschaft über 100 Pfund 10 Schilling, 200 Gulden und drei Fuder Wein, die Simon von Deneuvre geschuldet wurden. Wir dürfen also davon ausgehen, daß Simon genau wie ehemals Vivelin der Rote mit Wein gehandelt hat. Als weitere Gemeinsamkeit ist auf eine von den Quellen nahegelegte Geschäftspartnerschaft mit einem Christen zu verweisen: in diesem Fall einem Angehörigen der berühmten Straßburger Patrizierfamilie Mülnheim.

Manchen Großkredit vergab Simon jedoch zusammen mit anderen Straßburger Juden, so nicht weniger als 15.400 Gulden im Verein mit Joseph Rose und Moses von Bretten an den Pfalzgrafen bei Rhein, Ruprecht I. Dieser kurfürstliche „Bankkunde“ markiert eine weitere Parallele zu Vivelin. Außerdem griffen auch die Transaktionen Simons über die engere Heimatregion aus, doch anstatt in den Norden wie bei Vivelin in die entgegengesetzte Richtung. Man könnte beinahe formulieren: Was für Vivelin den Roten der König von England, war für seinen „Nachfolger“ der Graf von Savoyen. Die Ähnlichkeit geht sogar soweit, daß auch Simon durch die Mittel, die er dem „grünen Grafen“ Amadeus VI. von Savoyen zur Verfügung stellte, in den Pfandbesitz einer goldenen Krone seines Schuldners gelangte.

Das Savoyer Grafenhaus nahm in seinen Geldnöten bald nach dem Sturz des bewährten Hoffinanziers Pierre Gerbais Ende der 1370er Jahre Zuflucht zur dominanten Figur des Straßburger Kapitalmarkts. Diese Geschäftsbeziehungen zu Simon von Deneuvre dauerten noch in dessen Todesjahr 1389 fort. Damals beliefen sich die diesbezüglichen Außenstände des Juden auf über 16.000 Francs. Der Straßburger Geldhändler ließ seine Transaktionen offenbar über Geschäftsfilialen oder Agenten in Bern und später auch in Basel abwickeln. Jüdische Beauftragte des Grafen bzw. der Gräfin von Savoyen reisten allerdings gelegentlich auch zu Unterhandlungen oder zum Geldempfang direkt nach Straßburg.

Durch seinen Tod ein Jahr vor der Straßburger Judenvertreibung im Herbst 1390 blieb es Simon erspart, das Ende seiner Gemeinde mit zu durchleiden. Er hinterließ seine Frau Rachel und neben möglichen uns nicht bekannten Nachkommen die Söhne Gaiet sowie – nach dem Großvater benannt – Eliot (Eliat), die es sicherlich nicht leicht hatten, das Erbe des Vaters zu liquidieren. Ihre Emigrationsrichtung hing mit den direkten Kontakten nach Savoyen zusammen. Während sich die verbliebenen Familienmitglieder zunächst nach Burgund wandten, nur um nach wenigen Jahren auch dort wieder von einer Ausweisung betroffen zu werden, erhielt zumindest Eliot 1398 einen Geleitbrief von Graf Amadeus VIII. von Savoyen.

Als Fazit läßt sich abschließend feststellen: Zwei Straßburger Juden, Vivelin der Rote und Simon von Deneuvre, verkörperten wie wenige andere die wirtschaftliche und darüber hinaus politische Bedeutung jüdischer Hochfinanz im Mittelalter, aber zugleich das gnadenlose Schicksal, das auch den erfolgreichsten unter ihnen jederzeit drohen konnte: Mord und Vertreibung lauerten am Ende ihrer phänomenalen Karrieren. Auch wenn es im Mittelalter – gemessen an ihrem geringen Bevölkerungsanteil – eine vergleichsweise hohe Zahl wichtiger jüdischer Geldleiher in Europa gab, waren diese freilich nicht repräsentativ für die große Masse ihrer Glaubensgenossen.

Literaturhinweise
  • Bardelle, Thomas: Juden in einem Transit- und Brückenland. Studien zur Geschichte der Juden in Savoyen-Piemont bis zum Ende der Herrschaft Amadeus VIII. Hannover 1998 (Forschungen zur Geschichte der Juden A 5).
  • Haverkamp, Alfred: Erzbischof Balduin und die Juden. In: Balduin von Luxemburg. Erzbischof von Trier – Kurfürst des Reiches 1285–1354. Hg. v. Franz-Josef Heyen. Mainz 1985 (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 53), S. 437–483.
  • Mentgen, Gerd: Herausragende jüdische Finanziers im mittelalterlichen Straßburg. In: Hochfinanz im Westen des Reiches, 1150–1500. Hg. v. Friedhelm Burgard u.a. Trier 1996 (Trierer Historische Forschungen 31), S. 75–100.
  • Mentgen, Gerd: Studien zur Geschichte der Juden im mittelalterlichen Elsaß, Hannover 1995 (Forschungen zur Geschichte der Juden A 2).